Ein Sperrschein bedeutet, dass eine Versicherung zugunsten eines Dritten gesperrt wird – dieser Vorgang wird in der Versicherungssprache als Vinkulierung bezeichnet. Im Kreditwesen bedeutet dies, dass im Schadensfall die Versicherungssumme direkt an die Bank und nicht an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Diese Regelung findet häufig bei Gebäudeversicherungen, insbesondere im Falle von Brandschäden, Anwendung. Der Hintergrund dieser Praxis ist, dass die Bank sicherstellen möchte, dass die Versicherungsleistung tatsächlich zur Sanierung der Schäden verwendet wird und nicht anderweitig zum Einsatz kommt. Auf diese Weise schützt die Bank ihre finanzielle Sicherheit und gewährleistet die Wiederherstellung des Objekts.

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