Wohnungseigentumsvertrag (WEG-Vertrag)

Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechte und Pflichten aller Eigentümer in einer Wohnungsgemeinschaft. Es werden die Nutzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, die Verwaltung des Objekts, die Verteilung der Kosten, die Hausordnung sowie Bedingungen für den Verkauf der Wohnungen und die Behebung von Streitigkeiten geregelt. Bei einem Wohnungskauf oder der Finanzierung eines Genossenschaftsanteils wird der WEG-Vertrag standardmäßig benötigt.

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