Mit der Beglaubigung der Unterschrift wird vom Notar bestätigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt. Eine solche Beglaubigung darf ausschließlich im Beisein eines Notars erfolgen – die Bestätigung durch einen Anwalt ist hierfür nicht ausreichend. Der Zweck der Beglaubigung liegt darin die Echtheit der Unterschrift zu gewährleisten und Missbrauch oder Fälschungen auszuschließen Im Rahmen einer Immobilientransaktion müssen sowohl die Pfandurkunde als auch der Kaufvertrag beglaubigt unterzeichnet werden. Die Kosten für die Beglaubigung hängen vom Wert der betreffenden Sache, vom gewählten Notar sowie von der Anzahl der Unterschriften ab. Für einen Kaufvertrag oder eine Pfandurkunde bewegen sie sich in der Regel zwischen etwa 150 und 730 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Kontakt

    Laden Sie ihr Dokument hier hoch!
    Unterstützung: JPG, PDF, PNG, DOC and DOCX
    max. 10 MB/ 1 Dokument

    What is 6 x 1?