Der unerwartete Tod eines Kreditnehmers stellt Angehörige oft vor große Herausforderungen nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Besonders wenn noch offene Kredite bestehen, entstehen viele Fragen zur weiteren Vorgehensweise. Als erfahrener Finanzdienstleister unterstützt FinAustria Sie dabei, die wichtigsten Aspekte zu verstehen und die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, was mit Krediten im Todesfall passiert und wie Sie Ihre Angehörigen optimal absichern können.

Im österreichischen Recht ist klar geregelt: Kreditschulden erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers. Die Kreditverbindlichkeit geht grundsätzlich gemäß § 1448 ABGB auf die Erben über. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass durch den Tod nur solche Rechte und Verbindlichkeiten erlöschen, die auf die Person eingeschränkt sind.

Eine wichtige Absicherungsmöglichkeit ist der Abschluss einer Ablebensversicherung. Bei der Todfall- oder Ablebensversicherung tritt die Leistungspflicht des Versicherers ein, wenn der Versicherte verstirbt. Die Versicherungsleistung kann zu Gunsten der Bank vinkuliert werden. Dies bedeutet, dass Leistungen des Versicherers nur mit Zustimmung des Vinkulargläubigers (Bank) möglich sind. Die Vinkulierung ist eine Zahlungssperre zugunsten eines Gläubigers (meist einer Bank), die bewirkt, dass Leistungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Vinkulargläubigers möglich sind.
- Einzelkredite:
- Die Verbindlichkeiten gehen grundsätzlich auf die Erben/Verlassenschaft über
- Gemeinschaftskredite:
- Der überlebende Kreditnehmer bleibt weiterhin verpflichtet, während die Verbindlichkeit des Verstorbenen auf dessen Erben übergeht. Die solidarische Haftung bleibt bestehen.
- Bürgschaften:
- Diese bleiben auch nach dem Tod des Hauptschuldners bestehen
- Besicherte Kredite:
- Sicherheiten wie Immobilien oder Lebensversicherungen bleiben bestehen beziehungsweise werden zur Tilgung herangezogen.
Um Angehörige vor finanziellen Belastungen zu schützen, existieren verschiedene Absicherungsmöglichkeiten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Optionen:
| Absicherungsart | Vorteile | Nachteile | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Restschuldversicherung | Direkte Tilgung der Restschuld, | Hohe Kosten an Kredit gebunden | häufig bei Privatkrediten auch bei Arbeitslosigkeit möglich |
| Risikolebensversicherung | meist kostengünstig | Reine Todesfallabsicherung | Wird häufig an die Bank verpfändet |
| Ratenstundung | Keine zusätzlichen Kosten | Tempörare Lösung Laufzeit verlängert sich oftmals | Bank muss zustimmen |
Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Wahl der richtigen Absicherung ist die individuelle Situation der Kreditnehmer. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Kredithöhe und familiäre Verhältnisse spielen dabei eine entscheidende Rolle. FINAUSTRIA empfiehlt daher, sich frühzeitig beraten zu lassen und ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept zu entwickeln.
Im österreichischen Erbrecht hat ein Erbe mehrere Möglichkeiten, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist. Besondere Vorsicht ist bei der unbedingten Erbantrittserklärung geboten: Mit dieser haftet der Erbe unbeschränkt für alle Schulden – auch über den Wert des Erbes hinaus mit seinem gesamten Privatvermögen.
Sicherer ist die bedingte Erbantrittserklärung, die die Haftung auf den Wert der Verlassenschaft beschränkt. Dafür wird ein Inventar erstellt. Bei mehreren Erben haftet dann jeder nur entsprechend seiner Erbquote. Der Erbe hat auch eine Gläubigereinberufung zu beantragen, um einen Überblick über die Forderungen zu erhalten. Bei Überschuldung werden die Gläubiger quotenmäßig befriedigt. Als letzte Option kann die Erbschaft auch ganz ausgeschlagen werden – dann besteht keine Haftung für Schulden, aber auch kein Anspruch auf das Erbe.

Die folgende Checkliste hilft bei der optimalen Absicherung von Krediten:
1. Bestandsaufnahme durchführen:
- Aktuelle Kreditsumme ermitteln
- Monatliche Belastungen analysieren
- Vorhandene Absicherungen prüfen
2. Absicherungsbedarf ermitteln:
- Familiäre Situation berücksichtigen
- Zukünftige Entwicklungen einplanen
- Risikotoleranz festlegen
3. Vergleichsangebote einholen:
- Verschiedene Versicherungsprodukte vergleichen
- Konditionen genau prüfen
- Ausschlussklauseln beachten
Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:
- Kreditschulden gehen im Todesfall grundsätzlich auf die Erben über
- Eine frühzeitige Absicherung ist essentiell
- Verschiedene Absicherungsoptionen stehen zur Verfügung
- Die Ausschlagung der Erbschaft muss gut überlegt sein

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Krediten bedeutet auch, an die Absicherung im Todesfall zu denken. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die für Sie optimale Lösung zu finden. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und sorgen Sie vor, damit Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert werden.
Kreditschulden erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers. Sie gehen auf die Erben über, sofern diese die Erbschaft annehmen.
Ja, Erben können die Erbschaft ausschlagen, um nicht für Schulden haften zu müssen. Alternativ gibt es die bedingte Erbantrittserklärung, die die Haftung auf den Nachlasswert begrenzt.
Mögliche Absicherungen sind eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung.
Nein, nur wenn der Ehepartner Mitkreditnehmer oder Bürge war. Andernfalls haften nur die Erben, wenn sie die Erbschaft annehmen.
Die Erben haften entsprechend ihrer Erbquote für die Kreditverbindlichkeiten. Sie können gemeinsam entscheiden, ob sie den Kredit weiter bedienen oder die Erbschaft ausschlagen.
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