KSV (Kreditschutzverband) und CRIF sind Wirtschaftsauskunfteien, die im Rahmen des Gewerbes der Auskunftei über Kreditverhältnisse tätig sind. Sie sind berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit zu erteilen, nicht jedoch über private Verhältnisse, die damit in keinem Zusammenhang stehen.
Die Eintragung erfolgt typischerweise durch Banken oder andere Gläubiger. Vor einer Eintragung muss der Betroffene darüber informiert werden: Der Grundsatz der Datenverwendung nach Treu und Glauben erfordert eine Benachrichtigung des Betroffenen, wenn sein Vertragspartner (die Bank) mangelnde Kreditwürdigkeit behauptet und diese Behauptung einem sehr großen Personenkreis übermittelt.
Eine Löschung kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden:
- Nach Tilgung der Schuld:
- Die Löschung muss im Einzelfall durch eine Interessenabwägung beurteilt werden. Dabei sind folgende Faktoren relevant:
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- Das Alter der Forderung
- Der Zeitpunkt etwaiger Tilgungen
- Das seitherige “Wohlverhalten” des Schuldners
- Nach der Rechtsprechung haben historische Zahlungsinformationen umso weniger Aussagekraft, je länger sie zurückliegen und je länger es zu keinen weiteren Zahlungsstockungen und Zahlungsausfällen gekommen ist.
- Bei unrechtmäßiger Eintragung:
- Wenn die Eintragung ohne vorherige Information des Betroffenen erfolgte, kann sie unrechtmäßig sein:
- Die (wenn auch tatsachenrichtige) Eintragung in die Warnliste trägt zwar dem berechtigten Interesse des Gläubigerschutzes Rechnung, greift aber zugleich in schutzwürdige Interessen des Schuldners in unverhältnismäßiger Weise ein, wenn die Eintragung ohne entsprechende Benachrichtigung des Betroffenen erfolgt.
- Speicherdauer:
- Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Die Frist bzw. die Kriterien müssen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt sein.
Prüfen Sie zunächst, ob die Schuld vollständig bezahlt ist und dokumentieren Sie die Zahlung (z.B. durch Zahlungsbestätigungen).
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung direkt an die Auskunftei (KSV oder CRIF). Begründen Sie darin:
- Die vollständige Tilgung der Schuld Ihr “Wohlverhalten” seit der Tilgung Warum die weitere Speicherung unverhältnismäßig ist
- Wenn die Auskunftei nicht reagiert oder ablehnt, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
KSV (Kreditschutzverband) und CRIF sind Wirtschaftsauskunfteien, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen sammeln und an Banken oder andere Gläubiger weitergeben.
Einträge erfolgen durch Banken oder andere Gläubiger, wenn Zahlungsausfälle oder finanzielle Schwierigkeiten festgestellt werden. Vor der Eintragung muss der Betroffene informiert werden.
In der Regel bleiben Daten so lange gespeichert, wie es für Gläubiger relevant ist, jedoch darf die Frist nicht unverhältnismäßig lange sein.
Es muss ein schriftlicher Antrag auf Löschung gestellt werden.
Falls KSV oder CRIF eine Löschung verweigern, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
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